Förderkriterien

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Die Stiftung unterstützt im Raum Winterthur gemeinnützige Projekte, Organisationen und bedürftige Personen, insbesondere in den Bereichen soziale Hilfe, Unterstützung für Frauen und Kinder sowie im Tierschutz. 

Förderungen werden ausschliesslich an steuer­befreite Institutio­nen oder nachweislich bedürftige Personen vergeben und er­folgen nach Ermessen der Stiftung, ohne Rechtsanspruch.

1. Zweck der Förderung

Die Stiftung fördert Tätigkeiten, Projekte und Organisationen in Winterthur und Umgebung, die dem Allgemeinwohl dienen. Der Förderschwerpunkt liegt insbesondere in den Bereichen:

  • Tierschutz
  • Soziale Hilfe
  • Unterstützung von bedürftigen Frauen und Kindern

2. Förderfähige Organisationen und Personen

Eine Förderung kommt in Betracht für:
Steuerbefreite Organisationen, die gemeinnützig tätig sind, insbesondere:

  • Organisationen im Bereich Tierschutz (z. B. Tierheime, Tierrettungsorganisationen, Tierpatenschaften, Natur- und Vogelschutz)
  • Soziale Organisationen mit Schwerpunkt auf der Unterstützung von bedürftigen Frauen und Kindern

Bedürftige natürliche Personen, sofern die Unterstützungsbedürftigkeit gegeben ist

3. Voraussetzungen für eine Förderung

  • Die Förderung erfolgt ausschliesslich an steuerbefreite Institutionen oder an bedürftige natürliche Personen.
  • Die geförderten Tätigkeiten müssen im Einklang mit dem gemeinnützigen Stiftungszweck stehen

4. Art der Förderung

Die Unterstützungsleistungen erfolgen nach Ermessen der Stiftung.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge.

5. Ausschluss von Erwerbs- und Selbsthilfezwecken

Die Stiftung verfolgt weder Erwerbszwecke noch Selbsthilfezwecke.