Spenden

Libelle
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Susi und Nobi Albl Stiftung bei der Förderung gemeinnütziger Projekte im Raum Winterthur. Im Zentrum stehen der Tierschutz sowie die Unterstützung von bedürftigen Frauen und Kindern.
Die Stiftung arbeitet ausschliesslich gemeinnützig und setzt ihre Mittel verantwortungsvoll, zielgerichtet und nachhaltig ein. Um höchste Transparenz sicherzustellen, wird die Buchführung extern geführt und geprüft. Zudem untersteht die Stiftung der gesetzlichen Aufsicht, welche die korrekte Verwendung der Mittel sicherstellt.
Die Stiftungsräte engagieren sich ehrenamtlich. Dadurch fliessen Spendengelder direkt in die unterstützten Projekte und kommen dort an, wo sie dringend benötigt werden.
Die Susi und Nobi Albl Stiftung ist im Kanton Zürich steuerbefreit. Spenden können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steuerlich geltend gemacht werden.
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.
Die Stiftungsräte engagieren sich ehrenamtlich. Dadurch fliessen Spendengelder direkt in die unterstützten Projekte und kommen dort an, wo sie dringend benötigt werden.
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Konto
Gerne nehmen wir Ihre Spende auf folgende Konto-Nummer entgegen. Spenden werden schriftlich verdankt und bestätigt.
Susi und Nobi Albl Stiftung
In der Euelwies 33
8408 Winterthur
Bankverbindung: Zürcher Kantonalbank, Winterthur
IBAN: CH45 0070 0114 9045 0216 1
Steuerbefreiung

Hirsch
Die Susi und Nobi Albl Stiftung ist per 30. Oktober 2025 steuerbefreit.
Die Susi und Nobi Albl Stiftung ist im Kanton Zürich domiziliert und wurde vom Kantonalen Steueramt Zürich von sämtlichen Steuern befreit. Damit können Zuwendungen an unsere Stiftung in der eigenen Steuererklärung im Rahmen der Vorschriften in Abzug gebracht werden. Die Stiftung ihrerseits muss für einbezahlte Spenden keine Steuern entrichten.
Die Susi und Nobi Albl Stiftung ist im Kanton Zürich domiziliert und wurde vom Kantonalen Steueramt Zürich von sämtlichen Steuern befreit. Damit können Zuwendungen an unsere Stiftung in der eigenen Steuererklärung im Rahmen der Vorschriften in Abzug gebracht werden. Die Stiftung ihrerseits muss für einbezahlte Spenden keine Steuern entrichten.
